Die zur Behandlung vorgesehenen Räume müssen ausgeräumt und gekehrt sein. Alle hitzeempfindlichen Materialien wie elektrische u. elektronische Bauteile, Antennenanlagen, Dunstabzugsrohre, Rollokästen, thermoplastische Kunststoffe und ähnliches müssen ausgebaut werden. Die zu behandelnden Hölzer müssen freigelegt werden (Dielung, Fehlboden, Isolierungen, Verkleidungen usw.). Andernfalls kann eine erfolgreiche Behandlung nicht gewährleistet werden.
Die Fussbodenlager freizulegen kann sich gerade in älteren Häusern als sehr arbeitsintensiv herausstellen, da früher gerne Sand, Lehm oder Ähnliches als Isolierung in den Fehlboden gekippt wurde. Erfahrungsgemäß frisst der Hausbock jedoch gerne in den Fußbodenlagern, da hier die Temperaturschwankungen zwischen Sommer und Winter nicht so extrem sind. Eine Freilegung der Fussbodenlager ist deshalb unumgänglich.
Fenster werden von unserem Fachpersonal vor Ort ausgebaut und die Rahmen entsprechend isoliert.
Dachboden, ausgeräumt und gefegt, mit freigelegten Fussbodenlagern
Luftaustrittsöffnung im Dachraum
Das Heissluftverfahren ist nicht nur eine erfolgssichere Holzschädlingsbekämpfung, sondern auch ab einem bestimmten Alter des Gebälks, ein überraschend guter vorbeugender Schutz gegen Wiederbefall.
In der DIN 68800 Teil 4 Ergänzung vom November 1992 ist verankert, dass auf eine nachfolgende vorbeugende Schutzmaßnahme verzichtet werden kann, wenn außer Hausbock kein anderer Befall vorliegt und das zu behandelnde Holz älter als 60 Jahre ist.
Bei jüngeren oder neuen Dachstühlen können wir - nach erfolgter Heissluftbehandlung - eine vorbeugende Borsalzbehandlung durchführen. Diese verhindert die erneute Eiablage und ist auch aus umweltschonenden Gesichtspunkten vertretbar, da Bohrsalz keine für Mensch oder Tier schädlichen Stoffe an die Raumluft abgibt. Dazu werden alle behandelten Hölzer im Dachstuhl mit einer Borsalzlösung (ca. 4%) ein bis zweimal eingesprüht.
Manchmal sind Hölzer für die Heißluft unzugänglich verbaut (z.B. eingemauerte Auflager, Fachwerk etc.). In solchen Fällen ist es sinnvoll chemisch, bekämpfende Holzschutzmittel ergänzend und gezielt im Bohrlochtränkverfahren einzusetzen.
Bei dem chemischen Bohrlochtränkverfahren werden die Balken im Abstand von 25 – 30 cm versetzt ca. ¾ tief angebohrt, mit speziellen Dübeln versehen und ein bekämpfendes Holzschutzmittel wird mit einer Hochdruckspritze eingespritzt.
Die Firma BHS versteht sich als Heissluftfirma, d.h. das Bohrlochtränkverfahren wird nur im äußersten Notfall angewendet. Die langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass wir oft auch eingemauerte oder nur 2-seitig freie Balken mit der Heissluft erwischen.
Einzelheiten und Details können immer vorab in einer kostenlosen Hausbesichtigung geklärt werden !!!