Nachbehandlung und vorbeugende Wirkung des Heißluftsystems
Das Heißluftverfahren ist nicht nur eine erfolgssichere Holzschädlingsbekämpfung, sondern auch ab einem bestimmten Alter des Gebälks, ein überraschend guter vorbeugender Schutz gegen Wiederbefall.
Hierzu die Auswertung eines Gutachtens vom Staatl. Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, Dortmund, Nr.22-0456-982 vom 18. November 1982. Danach wurden ca. 100 Gebäude 25 Jahre nach einer Heißluftbehandlung auf Wiederbefall untersucht. Dabei ergab sich bei den heißluftbehandelten Dachstühlen kein Wiederbefall, sogar bei Befall in unmittelbarer Nähe erfolgte kein Übergriff auf die behandelten Hölzer.
Auch die DIN 68800 Teil 4 Ergänzung vom November 1992 geht davon aus, daß auf eine nachfolgende vorbeugende Schutzmaßnahme verzichtet werden kann, wenn außer Haubock kein anderer Befall vorliegt und das zu behandelnde Holz älter als 60 Jahre ist.
Bei jüngeren oder neuen Dachstühlen bieten wir eine vorbeugende Bohrsalzbehandlung an. Diese verhindert die erneute Eiablage und ist auch aus umweltschonenden Gesichtspunkten vertretbar, da Bohrsalz keine für Mensch oder Tier schädlichen Stoffe an die Raumluft abgibt.
Dazu werden alle tragenden Holzbauteile im Dachsuhl mit einem borsalzhaltigen Holzschutzmittel besprüht.
Manchmal sind Hölzer für die Heißluft unzugänglich verbaut. In solchen Fällen ist es sinnvoll chemische Holzschutzmittel ergänzend gezielt im Bohrlochtränkverfahren einzusetzten.
Dafür werden die Hölzer angebohrt, mit Holzschutzmittel gefüllt und wieder verdübelt.